Wasseranschlußgebühren (pro m³)

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt2,38 €

Bemessungsgrundlage und Höhe der Wasseranschlussgebühr

1) Bemessungsgrundlage ist die Baumasse des Gebäudes in Kubikmetern. Die Baumasse ist im Sinne der Bestimmungen nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz § 2 Abs. 4 in derzeit gültiger Fassung zu ermitteln. Zur Baumasse zählen auch Garagen, sofern sie an das zur Bemessungsgrundlage zählende Anschlussobjekt angebaut oder mit einem festen Baukörper verbunden sind.
Freistehende Objekte (wie Garagen etc.) im selben Grundstück, die vom Grundeigentümer mit der Wasserversorgung erschlossen werden, sind gebührenpflichtig.

2) Soweit es sich um landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude oder Gebäudeteile handelt, ist die zu ermittelnde Baumasse nur mit der Hälfte in Anrechnung zu bringen.

3) Die Anschlussgebühr beträgt ab 1.1.2007 € 1,400 pro m³ Baumasse, ohne MWst.

4) Für Schwimmbecken die nach der Tir. Bauordnung bewilligungspflichtig sind, sowohl im Freien als auch in Gebäuden, ist zusätzlich eine Anschlussgebühr von € 11,60 excl. Mwst. je m³ Rauminhalt des Beckens zu entrichten, sofern das Fassungsvermögen 5 m³ übersteigt.

Wasseranschlussgebühren