Solarförderung

  • Solaranlagen für Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung:

Die Förderung ist abhängig von der Größe des Kollektors und dem Inhalt des Boilers (Pufferspeicher). Die Förderung seitens des Landes von Solaranlagen für die Warmwasseraufbereitung (und für die Heizung) erfolgt auf der Grundlage der durch Rechnungen belegten Kosten beträgt maximal 210,— pro Quadratmeter Kollektor-Aperturfläche, insgesamt höchstens 4.200,— je geförderter Wohnung.

Die Gemeinde Strengen unterstützt die Investitation mit 1/4 der gewährten Landesförderung,  max. jedoch bis 450€. Voraussetzung dazu ist die Vorlage der genehmigten Landesförderung.

Nähere Informationen finden Sie unter:

https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/sanierung/solaranlage/

Zuständig