Bauholzbeihilfe

Die Schaffung neuer Wohneinheiten, im Hinblick auf die Gründung eines Hauptwohnsitzes im Bereich nicht bei der GAG nutzungsberechtigten Gebäuden, , wird von der Gemeinde Strengen mit einem Zuschuss von 10fm Nutzholz unterstützt. Anträge konnen formlos bei der Gemeinde Strengen eingebracht werden. 

Zuständig