Altenehrungen

Geburtstagsglückwünsche an unsere älteren Bewohner (ab 80.Lj.) überbringt der Bürgermeister und/oder sein Stellverteter persönlich

Ehejubilare werden zum 50.Hochzeitstag vom Bezirkshauptmann und dem Bürgermeister gemeinsam zu Hause besucht

Ehejubiläum

Zuständig